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Steuerstrafrechtliche Beratung

Effektive Vertretung durch umfassende Aufarbeitung und Kooperation mit Strafrechtlern.

Das Risiko einer steuerstrafrechtlichen oder steuerordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungen hat sich in den letzten Jahren für Unternehmen und ihre Organe (Geschäftsführung, Aufsichtsgremien) stetig erhöht. Zudem gibt es eine größere Sensibilität in lokalen Finanzämtern objektiv unrichtig beurteilte Sachverhalte an die Straf- und Bußgeldstellen bzw. auch die Staatsanwaltschaft abzugeben. Dies gilt insbesondere für Kreditinstitute aber auch für andere Unternehmen losgelöst von der Größenklasse.

Wir begleiten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang steuerlich mit einer umfassenden Aufarbeitung des Sachverhalts und kooperieren mit erfahrenen Strafrechtlern. So stehen wir bei qualifizierten Selbstanzeigen zur Seite und vertreten sie gemeinsam mit Kollegen in Verfahren der Steuerfahndung.

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