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Umstrukturierungen von Unternehmen und Konzernsteuerrecht

Wir verstehen uns als strategischer Sparringspartner unserer Mandanten.

Wir verstehen uns als strategischer Sparringspartner unserer Mandanten. Wir unterstützen bei der Rechtsformwahl und beraten auch Umstrukturierungen oder Umwandlungen von Unternehmungen steuerlich.

Bei Spaltungen, Formwechseln, Verschmelzungen, Realteilungen und Einbringungsvorgängen stehen wir unseren Mandanten zur Seite und unterstützen andere Beraterkollegen bei der Planung und Umsetzung von Veränderungsideen. Dies schließt die Abstimmung mit den Finanzbehörden auch durch verbindliche Auskunft ein.

Im Bereich des Konzern- und Unternehmenssteuerrecht begleiten wir unsere Mandanten bei täglichen und strategischen Entscheidungen. Dazu zählen die Optimierung von Gruppenstrukturen zur Reduzierung der Steuerquote, steuerliche Begleitung von Finanzierungsentscheidungen und die Auswahl von entsprechenden Instrumenten sowie die Gründung oder Abwicklung von Holding- oder Tochtergesellschaften und die Vorbereitung und Nachbereitung von Zu- und Verkäufen von Unternehmen oder Unternehmensteilen (M&A).

Weitere Leistungen